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Fällantrag & Ersatzpflanzung
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Da viele Bäume aufgrund der städtischen Baumschutzsatzungen geschützt sind, ist es unerlässlich, einen Fällantrag beim zuständigen städtischem Grünflächenamt einzureichen. Die Mitarbeiter des örtlichen Amtes werden sich dann Ihren zu entfernenden Baum genau anschauen und entscheiden, ob der Baum gefällt werden darf oder nicht.

Einen solchen Fällantrag können wir für Sie fachlich korrekt ( Namensgebung des Baumes, Standort usw. ) einreichen.

Es ist durchaus möglich, dass Sie für den gefällten Baum eine Ersatzpflanzung leisten müssen. Auch hier beraten wir Sie gerne und führen diese Arbeiten natürlich auch fachgerecht aus.