Da viele Bäume aufgrund der städtischen Baumschutzsatzungen geschützt sind,
ist es unerlässlich, einen Fällantrag beim zuständigen städtischem
Grünflächenamt einzureichen. Die Mitarbeiter des örtlichen Amtes werden sich
dann Ihren zu entfernenden Baum genau anschauen und entscheiden, ob der Baum
gefällt werden darf oder nicht.
Einen solchen Fällantrag können wir für Sie fachlich korrekt ( Namensgebung
des Baumes, Standort usw. ) einreichen.
Es ist durchaus möglich, dass Sie für den gefällten Baum eine
Ersatzpflanzung leisten müssen. Auch hier beraten wir Sie gerne und führen
diese Arbeiten natürlich auch fachgerecht aus.